Titelschutz: Romantitel vor Titelklau schützen

«Kann ich den Titel meines Romans schützen?», ist eine Frage, die mir bei literarischen Texten regelmässig gestellt wird. Meine Antwort: ja und nein.

TitelklauViele Autorinnen und Autoren sind besonders stolz auf den Titel ihres Werkes. Sie haben wochen-, monate- oder gar jahrelang an ihrem Manuskript gefeilt und in diesem intensiven Prozess irgendwann den «perfekten» Titel für ihren Roman gefunden. Verständlich, dass sie ihn gegen Titeldiebe schützen möchten.

Buchtitel sind automatisch geschützt

Um einen Buchtitel zu schützen, muss in der Schweiz nichts unternommen werden. Literarische Werke sind durch das Urheberrecht geschützt. Dies schliesst auch Buchtitel ein. Art. 29 Abs. 1 URG lautet: «Ein Werk ist urheberrechtlich geschützt, sobald es geschaffen ist, unabhängig davon, ob es auf einem Träger festgehalten ist oder nicht.»

Es gibt also kein spezielles Register, in welches man einen Buchtitel eintragen könnte, oder eine andere standardisierte Vorgehensweise, um einen Titel zu schützen. Auch ein Copyright-Zeichen muss nirgends angebracht werden. Der Schutz entsteht automatisch. Vorsicht deshalb vor unseriösen Anbietern, die behaupten, einen Buchtitel durch eine Publikation im Internet schützen zu können. Die schmieren einem Honig ums Maul, um anschliessend ein Lektorat oder Korrektorat zu verkaufen.

Aber: die Krux mit dem individuellen Charakter

Die Krux beim Urheberrecht liegt in Art. 2 Abs. 4 URG: «Ebenfalls geschützt sind Entwürfe, Titel und Teile von Werken, sofern es sich um geistige Schöpfungen mit individuellem Charakter handelt.»

Falls also jemand einen Buchtitel stibitzt, stellt sich die Frage, ob der Titel eine «geistige Schöpfung mit individuellem Charakter» ist. Dazu gibt es keine allgemeingültige Antwort. Jeder Fall muss individuell betrachtet werden, was ein Sache für Anwälte und Gerichte ist. Falls diese zum Schluss kommen, dass der Titel keinen individuellen Charakter hat, kann er von jedem, der will, kopiert werden.

ISBN und Schutz in anderen Ländern

Auch bei einem publizierten Werk mit ISBN-Nummer ändert sich nichts an den Grundregeln des Urheberrechts. Die ISBN ist lediglich eine internationale Identifikationsnummer ohne besondere rechtliche Relevanz.

Andere europäische Länder wie beispielsweise Deutschland kennen einen Titelschutz (§§ 5 und 15 Markengesetz (MarkenG)). Durch eine Titelanzeige im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel kann ein Buchtitel bereits im Voraus geschützt werden, sofern das Buch in Vorbereitung ist und innert nützlicher Frist veröffentlicht wird. Aber auch hier: Der Titel ist nur dann geschützt, wenn es sich um eine «unterscheidungskräftige Bezeichnung» handelt, womit wir quasi wieder bei der «geistigen Schöpfung mit individuellem Charakter» nach Schweizerischem Urheberrechtsgesetz sind.

Meiner Ansicht nach ist für Schweizer Autoren ein Titelschutz in einem anderen Land wenig sinnvoll. Ein Schweizer Autor kann seinen Romantitel in Deutschland zwar im Börsenblatt publizieren, das ist aber überflüssig. Der Schutz, den das URG in der Schweiz garantiert, wird durch internationale Abkommen auf die meisten Industrieländer ausgedehnt. Dazu gehört im Bereich Literatur und Kunst insbesondere das Berner Übereinkommen.

Wie realistisch ist ein Titelklau?

Ich kann gut verstehen, dass Autorinnen und Autoren an ihrem Romantitel hängen. Sie haben viel Zeit in ihr Werk gesteckt und möchten, dass es einzigartig bleibt – auch der Titel. Wie realistisch ist es aber, dass ein Titel bereits vorhanden ist oder von einem «bösen» Konkurrenzautoren geklaut wird? Nehmen wir irgendeinen Titel: «Der Köhler vom Kanderberg». Wie gross ist die Chance, dass genau dieser Titel zu einem anderen Roman passt? Null. Wer wäre vor Frau Rowling auf die Idee gekommen, ein Buch mit dem Titel «Harry Potter und der Stein der Weisen» zu schreiben? Niemand. Auf der anderen Seite fallen «Allerweltstitel» kaum in die Kategorie «geistige Schöpfung mit individuellem Charakter». «Der Gärtner» könnte ebenso als Titel für einen Kriminalroman wie ein Sachbuch für Gartenfreunde dienen.

Und falls tatsächlich jemand einen Buchtitel klaut: Was soll er damit anfangen? Der Titel alleine ist wertlos, er müsste noch ein 300-seitiges Manuskript dazu verfassen. Ich behaupte deshalb: Ein Buchtitel hat für viele Autoren einen hohen ideellen Wert, nüchtern betrachtet führt ein geklauter Titel aber kaum zum Erfolg, weil ein Titel alleine noch keinen Bestseller ausmacht.

Ein Wort zur Verlagspraxis

Neuautoren, die bei einem Verlag unterkommen, müssen damit rechnen, dass der Verlag einen anderen Titel vorschlägt. Auch wenn einem der eigene Buchtitel ans Herz gewachsen ist, sollte man dies nicht persönlich nehmen. Im Verlag arbeiten Profis, die einschätzen können, welcher Titel zum Verkaufserfolg beiträgt und welcher nicht – und mag er noch so schön formuliert sein. Seriöse Verlage überprüfen zudem, ob bereits ein Buch mit dem gleichen Titel erschienen ist. Niemand ist daran interessiert, einen Roman zu veröffentlichen, dessen Titel in der Bücherwelt bereits x-fach vorhanden ist.

  • Fazit: Buchtitel sind automatisch durch das Urheberrecht geschützt, sofern sie eine «geistige Schöpfung mit individuellem Charakter» sind. Vorsicht vor unseriösen Anbietern, die behaupten, einen Titel durch eine Publikation im Internet schützen zu können. Bei aller Liebe zum eigenen Manuskript sollte man auch realistisch bleiben. Einen Allerweltstitel kann jeder formulieren. Einzigartige Titel bleiben einzigartig und werden sie tatsächlich geklaut, hat der Dieb damit noch keinen Blumentopf gewonnen.

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