Ob man offen stehen oder offenstehen schreibt, hängt von der Bedeutung ab. Die Getrenntschreibung wird angewandt, wenn offen stehen wörtlich, im Sinn von «geöffnet sein», gemeint ist:
- Lass die Tür nicht offen stehen.
Sobald offenstehen eine übetragene Bedeutung hat, im Sinne von «ungeklärt sein« oder «zur Verfügung stehen», schreibt man zusammen:
- Alle offenstehenden Fragen müssen bis nächste Woche geklärt sein.
- Mit dieser Ausbildung werden dir viele berufliche Möglichkeiten offenstehen.
Selbstverständlich wird offenstehen abhängig von der Satzkonstruktion auch getrennt geschrieben. Dies wird aber automatisch richtig gemacht, weil man gar nicht zusammenschreiben kann:
- Mit dieser Ausbildung stehen dir viele berufliche Möglichkeiten offen.