Die Präposition wegen regiert grundsätzlich den Genitiv:
- Wegen des Staus auf der Autobahn kam er zu spät zur Arbeit.
- Wegen seines Umzugs nach Hamburg führte er fortan eine Fernbeziehung.
- Die Tat konnte ihm wegen der Beweise eindeutig nachgewiesen werden.
wegen + Nomen im Plural + Dativ/Genitiv
Wird die Präposition wegen mit einem Substantiv in der Mehrzahl verbunden und die Genitivform des Substantivs im Plural ist nicht eindeutig, wird auf den Dativ ausgewichen (meist erkennbar am Dativ-n).
- Wegen Diebstählen ging die Firma konkurs.
- Die Strasse war wegen Steinschlägen stundenlang gesperrt.
- Er konnte wegen Lungenproblemen nicht mehr tief einatmen.
Sobald aber ein fallanzeigendes Begleitwort den Genitiv ersichtlich macht, wird die Genitivform genutzt.
- Wegen mehrerer Diebstähle ging die Firma konkurs.
- Die Strasse war wegen der Steinschläge stundenlang gesperrt.
- Er konnte wegen seiner Lungenprobleme nicht mehr tief einatmen.
wegen + Nomen im Singular
Bei Substantiven im Singular, die ohne fallanzeigendes Wort stehen, ist die Präposition wegen meist mit dem unflektierten Substantiv verbunden. Der Genitiv ist zwar möglich, aber weniger üblich.
- Wegen Unwetterschaden(s) geschlossen.
- Wegen Schnee(s) gesperrt.
- Wegen Diebstahl(s) verurteilt
Mit einem fallanzeigenden Wort bleibt die Genitivform:
- Der Kletterpark bleibt wegen eines Unwetterschadens bis auf Weiteres geschlossen.
- Der Gotthardpass bleibt wegen des Schnees gesperrt.
- Der Räuber wanderte wegen seines Diebstahls ins Gefängnis.
Stellung von wegen im Satz
Wegen kann vorangestellt oder nachgestellt verwendet werden:
- Die Wanderung konnte wegen des schlechten Wetters nicht durchgeführt werden.
- Die Wanderung konnte des schlechten Wetters wegen nicht durchgeführt werden.
Die Wendung «von … wegen»
In der Wendung «von … wegen» steht der Ausdruck zwischen von und wegen ebenfalls im Genitiv. Die Wendung «von … wegen» findet man nach meiner Erfahrung vor allem im Beamten- und Juristendeutsch häufig. Teilweise wird in festen juristischen Wendungen sogar ein Genitiv-s bei weiblichen Substantiven angefügt (siehe das dritte Beispiel):
- Der Gemeindepräsident darf dies von Amt(e)s wegen anordnen.
- Ein Baugesuch müssen Sie von Rechts wegen einreichen.
- Diese Regel ist von Verfassungs wegen einzuhalten.
Weitere Informationen
Zu weiteren Präpositionen finden Sie Erläuterungen in meiner kostenlosen Präpositionenliste. Ein gutes Nachschlagwerk für alle, die ab und zu mit sprachlichen Stolpersteinen konfrontiert sind, ist das Wörterbuch der sprachlichen Zweifelsfälle (Duden Band 9)*.