Korrekte Schreibweise:
- annullieren
Nicht korrekt sind:
- anullieren
- anulieren
Annullieren stammt vom lateinischen Verb annullare ab, weshalb annullieren mit Doppel-n und Doppel-l geschrieben wird. Annullieren bedeutet «für ungültig erklären, für nichtig erklären» und wird vor allem in der Geschäfts- und der Rechtssprache verwendet. Die Schreibungen anullieren oder anulieren sind falsch. Mit zwei n und zwei l schreibt sich auch das Substantiv Annullierung. Als Helvetismen, also hauptsächlich in der Schweiz gebräuchliche Wörter, sind dem Duden Schweizerhochdeutsch* die Substantive Annullation und Annullationskostenversicherung bzw. Annullierungskostenversicherung zu entnehmen.