annullieren oder anullieren

Korrekte Schreibweise:

  • annullieren

Nicht korrekt sind:

  • anullieren
  • anulieren

Annullieren stammt vom lateinischen Verb annullare ab, weshalb annullieren mit Doppel-n und Doppel-l geschrieben wird. Annullieren bedeutet «für ungültig erklären, für nichtig erklären» und wird vor allem in der Geschäfts- und der Rechtssprache verwendet. Die Schreibungen anullieren oder anulieren sind falsch. Mit zwei n und zwei l schreibt sich auch das Substantiv Annullierung. Als Helvetismen, also hauptsächlich in der Schweiz gebräuchliche Wörter, sind dem Duden Schweizerhochdeutsch* die Substantive Annullation und Annullationskostenversicherung bzw. Annullierungskostenversicherung zu entnehmen.

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