Appell oder Apell

Korrekte Schreibweise:

  • Appell

Nicht korrekt ist:

  • Apell

Appell schreibt man mit Doppel-p und Doppel-l. Der Appell ist im Militärjargon das Antreten der Soldaten, also das Aufstellen in Reih und Glied. Ein Appell kann zudem ein «Mahnruf» sein. Diese Bedeutung ist auch im Verb appellieren enthalten, das «sich mahnend an jemanden wenden» meint. In der Schweiz kann appellieren im Sinne von «Berufung einlegen» verwendet werden und das entsprechende Substantiv Appellation meint die Berufung beziehungsweise das Appellationsgericht das Berufungsgericht. Die Schreibungen Apell, apellieren oder Apellation sind falsch.

Beispiele mit Appell

Folgende Beispiele veranschaulichen die Verwendung von Appell:

  • Die Klimakonferenz begann mit einem eindringlichen Appell des Vorsitzenden an die Mitgliedstaaten.
  • Im Gefängnis müssen die Insassen jeden Morgen zum Appell antreten.
  • Die Vereinbarkeit von Familie und Karriere lässt sich nicht allein mit Appellen an den guten Willen der Arbeitgeber umsetzen.

Mehr zur Rechtschreibung

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